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Als Form der Beitragszahlung wird gem “§4 Beiträge” unserer Vereinssatzung das Lastschriftverfahren festgesetzt.
Fälligkeit des Jugendbeitrags ist der 01.04. für das laufende Kalenderjahr.
Alle anderen Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 01.04. und am 01.10. jeden Jahres zur Hälfte abgebucht.
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