21.05.2012

 

Sportverein
Wershofen / Hümmel e.V.

Gemeinnützigkeit

Seit dem 01.04.2009 gilt der SV-Wershofen-Hümmel als gemeinnützige Körperschaft und wurde entsprechend vom Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler anerkannt.

Außer steuerlichen Vorteilen ist der Verein somit nun auch in der Lage, Spendern auf amtlichen Vordrucken die Spende amtlich anerkannt zu bescheinigen. Diese Spendenbescheinigung kann im folgenden Jahr bei der persönlichen Steuererklärung mit eingereicht werden, und führt dann, abhängig vom persönlichen Steuersatz, zu einer verminderten Steuerschuld des Spenders.

Unterschieden werden rechtlich Geldspenden, Sachspenden und Aufwandsspenden.

Bei Aufwendungen, die ein Förderer nicht unentgeltlich erbringt (z.B. Helferlöhne oder Fahrtkosten) besteht gem. Beschluss der Vorstandssitzung vom 22.04.2009 ein Vergütungsanspruch. Der Förderer kann im Anschluss an die erbrachten Leistungen frei entscheiden, ob er sich den Aufwand vom Verein erstatten lässt, oder ob er diesem den erbrachten Aufwand spendet. In diesem Fall erhält der Spender ebenfalls eine Spendenbescheinigung über den Geldwert der Spende.

Im Fall von für den Verein erbrachten Fahrtkosten im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung wird vom Verein erstattet:

  • je gefahrener Entfernungs-Kilometer für Vereinsfunktionäre
    (z.B. Mannschaftbetreuer): 0,40 €
  • je gefahrener Entfernungs-Kilometer für übrige Personen
    (z.B. Eltern / Mannschaftsmitglieder): 0,20 €

Hierzu sind alle diesbezüglichen Fahrten eines Jahres in dieses => EXCEL-Formular einzutragen ( vorher Download und auf dem eigenen PC speichern ) und am Jahresende bei dem Geschäftsführer des Vereins einzureichen. Wird der Betrag dem Verein gespendet, ist auf zusätzlich auf jenem Formular der Verzichtsanspruch durch Unterschrift zu bestätigen !